Information zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Rechtsanwaltskanzlei Beinert & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (https://www.beinertpartner.de/).
1. Dienstleistungsbeschreibung
Die Website ermöglicht Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei sowie die Möglichkeit, uns eine Initiativbewerbung zukommen zu lassen.
2. Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind (derzeit EN 301 549 in der Version V 3.2.1).
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Website ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei. Dabei erfüllen wir die folgenden Kriterien:
- Wahrnehmbarkeit, z. B.
- verwenden wir Farbkontraste mindestens im Verhältnis 4,5:1
- verfügen Abbildungen und Grafiken über verständliche Alternativtexte
- Bedienbarkeit, z. B.
- sind alle Menüs und Formulare mit der Tastatur bedienbar
- Verständlichkeit, z. B.
- verwenden wir klare und logische Strukturen mit semantischen Überschriften (H1-H6)
- Robustheit, z. B.
- unterstützt die Website die Nutzung von Screenreadern
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Möchten Sie uns Feedback zum Thema Barrierefreiheit mitteilen? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder unter info@beinertpartner.de.
Sie können sich auch an die für Baden-Württemberg zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 15 – Marktüberwachung BFSG
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 757-0
Stand: Juni 2025